§1 – Name und Mitgliedschaft

Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen des Tangstedter Sportvereins e.V., im folgenden TSV genannt. Es handelt sich dabei um Jugendliche Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Jugendvollversammlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

§2 – Aufgaben

Die Vereinsjugend strebt an, jungen Menschen zu ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Sie bekennt sich zur olympischen Idee. Sie will die Befähigung und die Bereitschaft zum sozialen Verhalten fördern und bemüht sich um Formen für die jugendgemäße Freizeit. Die Vereinsjugend unterstützt und koordiniert die Jugendarbeit in den Abteilungen des TSV. Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Jugendlichen im sportlichen und allgemeinen Fragen und wirkt jugend- und gesellschaftspolitisch. Sie legt Wert auf Freizeitangebote für alle  Abteilungen.

§3 – Grundsätze

Die Vereinsjugend des TSV bekennt sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. Die Vereinsjugend des TSV ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.

§4 – Führung und Verwaltung

Die Vereinsjugend des TSV führt und verwaltet sich selbstständig, und eigenverantwortlich im Rahmen der Satzung des TSV und des Jugendrechts.

§5 – Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • die Jugendvollversammlung
  • der Jugendvorstand

 §6 – Jugendvollversammlung

Die Versammlung der Jugendlichen des TSV ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung des Vereins zusammen und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen beschlußfähig. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen vom vollendeten 10. Lebensjahr an.

§7 – Aufgaben der Jugendvollversammlung

a) Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes

b) Entlastung des Jugendvorstandes

c) Terminplanung für das kommende Jahr

d) Verabschiedung von Anträgen an die Mitgliederversammlung des TSV

e) Wahl des Jugendwartes, eines Stellvertreters und eines Beisitzers

f) Wahl von Delegierten für die Vollversammlung der Kreissportjugend Pinneberg

§8 – Einladung

Die Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung zur Jugendvollversammlung erfolgt durch die Vereinszeitung, durch die lokale Presse, durch besondere Schriftliche Mitteilung oder durch Aushang im Vereinskasten. Die Einladund ist Mindestens 14 Tage vor der Versammlung vorzunehmen.

§9 – Tagesleitung

Die Leitung der Jugendvollversammlung obliegt dem Jugendwart. Im Verhinderungsfall wählt die Jugendvollversammlung auf Antrag einen Tagungsleiter.

§10 – Anträge

Anträge zur Jugendvollversammlung müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung dem Jugendwart schriftlich vorliegen. Sie können von allen Mitgliedern der Vereinsjugend gestellt werden.

§11- Abstimmung und Wahlen

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Wahl kann durch offene Abstimmung mit Handzeichen erfolgen, wenn nicht geheime Wahl beantragt wird. Abwesende können nur gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, schriftlich erklärt haben.

§12 -Jugendvorstand

Der Jugendvorstand besteht aus dem Jugendwart:

  • dem Jugendwart
  • seinem Stellvertreter
  • und Beisitzer

In den Jugendvorstand ist jedes Vereinmitglied wählbar, das mindestens das 18 Lebensjahr vollendet hat. Beisitzer können jedoch zum Zeitpunkt der Wahl jugendliche sein. Der Jugendwart wird von der Jugendvollversammlung in den Jahren mit gerader Endziffer gewählt. Stellvertreter und Beisitzer bleiben ebenfalls zwei Jahre im Amt. Ihre Wahl erfolgt in den Jahren mit ungerader Endziffer.

§13 – Aufgaben und Pflichten des Jugendvorstandes

Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung. Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Vorstand des TSV sowie der Jugendvollversammlung verantwortlich. Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des TSV. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

§14 – Ausschüsse und Arbeitskreise

Die Organe der Vereinsjugend können für zeitlich und inhaltlich begrenzte Aufgaben Ausschüsse berufen, deren Tätigkeit mit der Erledigung ihres jeweiligen Auftrages endet. Für langfristige oder besondere ständige Aufgaben können vom Jugendvorstand Arbeitskreise berufen werden.

§15 – Maßgeblichkeit der Vereinssatzung

Die Satzung des Tangstedter SV ist für die Abhaltung von Versammlungen sowie für die weitere Arbeit der Vereinsjugend maßgebend.

§16-Inkrafttreten

Diese Jugendordnung tritt nach Bestätigung durch den Vorstand des TSV am 2.Oktober 1978 in Kraft.

gez.
Hermann Ruge